Immer mehr Menschen nutzen weltweit die Möglichkeit, bargeldlos zu
bezahlen.
Die starke Verbreitung und die hohe Akzeptanz des „Plastikgeldes" üben
aber auch auf potentielle Straftäter eine große Anziehungskraft aus: Mit
entsprechendem Know-how und modernster Technik sind diese Straftäter in
der Lage, Magnetstreifen von Karten zu kopieren. Bewahren Sie deshalb
neben der eigentlichen Karte auch Ihre Kreditkartenbelege sorgfältig auf.
Nur so können Sie jederzeit Rechnungen oder Abbuchungen von Ihrem Konto
genau nachvollziehen.
Tipps Ihrer Polizei:
Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene
Kreditkarte zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass verschriebene
Kreditkartenbelege, unter Umständen auch das Kohlepapier, sofort
ungültig gemacht werden.
Geben Sie Ihre PIN niemals an Dritte weiter! Weder Geldinstitute
oder Kreditkartenunternehmen noch Amtspersonen (z. B. Polizeibeamte)
werden legal nach Ihrer PIN (oder auch nach Kreditkartendaten,
eMail-Kennungen, TAN o. ä.) fragen.
Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie dann den
PIN-Brief.
Notieren Sie niemals die PIN! Vermerken Sie diese nie z. B. im
Adressbuch als Telefonnummer getarnt.
Achten Sie darauf, dass bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im
Handel niemand den Vorgang beobachten kann. Bitten Sie aufdringliche
Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu
bleiben.
Verdecken Sie Ihre PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Ihre Geldbörse
als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten.
Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN
auffordern. Täter versuchen alles, um an Ihre PIN zu kommen.
Achten Sie vor der Abhebung auch auf die äußere Beschaffenheit des
Geldautomaten. Von Tätern wurden hier sogar schon kleine Kameras
installiert.
Melden Sie auffällige Veränderungen an Geldautomaten (z. B. am
Karteneinzugsschacht) sofort der Polizei.
Denken Sie daran:
Lassen Sie bei Verlust Ihrer Zahlungs- und Kreditkarten umgehend Ihre
Karte durch die Polizei, Ihr Kreditinstitut, den zentralen
Sperrannahmedienst oder Ihre Kreditkartenorganisation sperren.
Dies gilt auch für den Fall, dass die Karte aus nicht nachvollziehbaren
Gründen vom Geldautomaten einbehalten wurde. Die EC-Karte ist nach der
Verlustmeldung bis zum Verfallsdatum der Karte gesperrt. Melden Sie im
Fall eines Missbrauchs die entsprechenden Buchungen sofort beim Karten
ausgebenden Institut. Erstatten Sie zudem sofort Anzeige bei der Polizei,
wenn Ihnen die missbräuchliche Benutzung Ihrer entwendeten Scheck- oder
Kreditkarte bekannt wird. Dabei gilt: Je schneller, desto besser!
Die Telefonnummern der Zentralen Sperrannahmedienste lauten:
EC-Karten: 01805 021 021 American Express: 069 979 777 77 oder 069 979 710
00 Eurocard/Mastercard: 0800 819 1040 Diners Club: 01805 911 507 VISA:
0800 8149100 Barclays: 040 890 998 77 Zentrale Notrufnummer: 116116