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THEMA: Waffen

Das Mitführen von Waffen aller Art ist in deutschen Fußballstadien verboten. Hierzu zählen Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte sowie andere gefährliche und verbotene Gegenstände (Schlagringe, Nunchakkus etc.).

Auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen, z. B. in den „Fun-Parks“, ist das Führen dieser Gegenstände untersagt. Darüber hinaus verbietet das Hausrecht Flaschen und ähnliche Gegenstände, die als Wurfgegenstand in den Stadien genutzt werden könnten.

Tipps Ihrer Polizei:

  • Führen Sie keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit sich.
  • Wenn Sie Waffen oder ähnliche Gegenstände in die Stadien bringen, riskieren Sie ein Stadionverbot und eine Strafanzeige.
  • Waffen und Gegenstände, die Sie eigentlich zur Selbstverteidigung mitführen, können von Tätern auch gegen Sie selbst eingesetzt werden. Die Polizei weist deshalb darauf hin: Führen Sie keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit.
  • Waffen führen nach den Erfahrungen der Polizei häufig zur Gewalteskalation und Schadensvergrößerung.

30.07.2010
Diese Information wird Ihnen bereitgestellt von der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (http://www.polizei-beratung.de)