Das Mitführen von Waffen aller Art ist in deutschen Fußballstadien
verboten. Hierzu zählen Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke,
Reizstoffsprühgeräte sowie andere gefährliche und verbotene Gegenstände
(Schlagringe, Nunchakkus etc.).
Auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen, z. B. in den „Fun-Parks“,
ist das Führen dieser Gegenstände untersagt. Darüber hinaus verbietet das
Hausrecht Flaschen und ähnliche Gegenstände, die als Wurfgegenstand in den
Stadien genutzt werden könnten.
Tipps Ihrer Polizei:
Führen Sie keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit sich.
Wenn Sie Waffen oder ähnliche Gegenstände in die Stadien bringen,
riskieren Sie ein Stadionverbot und eine Strafanzeige.
Waffen und Gegenstände, die Sie eigentlich zur Selbstverteidigung
mitführen, können von Tätern auch gegen Sie selbst eingesetzt werden.
Die Polizei weist deshalb darauf hin: Führen Sie keine Waffen und
ähnliche Gegenstände mit.
Waffen führen nach den Erfahrungen der Polizei häufig zur
Gewalteskalation und Schadensvergrößerung.