Immer wieder werden bei Fußballspielen in den Zuschauerbereichen
pyrotechnische Gegenstände – z. B. Leuchtraketen, bengalische Feuer oder
Knallkörper – entzündet.
Den Fans, die so offensichtlich ihrer Begeisterung Ausdruck verleihen
wollen, dürfte häufig nicht bewusst sein, welche Gefahren dadurch
entstehen: So genannte „Bengalfeuer“ oder die „Seenot-Rettungsfackel“
entwickeln zum Beispiel eine Abbrenntemperatur von 1.600 bis 2.500 Grad
Celsius. Verbrennungen können selbst dann hervorgerufen werden, wenn ein
direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustande kommt. Zudem ist das
Löschen dieser pyrotechnischen Feuer während der Abbrenndauer nicht
möglich. Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch über lange Zeit
so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung erhebliche Verbrennungen
verursachen.
In Deutschland ist deshalb das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und
sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in Fußballstadien verboten.
Tipps Ihrer Polizei:
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Führen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände mit sich.
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Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen im öffentlichen Raum ist
generell verboten. Es birgt für Sie und umstehende Personen ein
erhebliches Verletzungsrisiko.
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Wenn Sie versuchen pyrotechnische Gegenstände in die Stadien zu bringen,
riskieren Sie ein Stadionverbot.