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THEMA: Drogen

Sie machen sich strafbar, wenn Sie illegale Drogen wie Heroin, Opium, Kokain, Haschisch, Marihuana, LSD, Amphetamine, Ecstasy oder andere biogene Drogen wie halluzinogene Pilze (Magic Mushrooms) nach Deutschland einführen, erwerben, besitzen, abgeben/überlassen oder damit handeln.

Darüber hinaus ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss verboten. Fahrten unter Drogeneinfluss werden über das Straßenverkehrsrecht sowie das Strafgesetzbuch geahndet. Zur Folge haben diese Fahrten Geldbußen bzw. Geldstrafen, Punkte in der Verkehrssünderkartei, Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis.

Tipps Ihrer Polizei:

  • Beachten Sie immer, dass jeglicher Erwerb oder Besitz von illegalen Drogen sowie die Abgabe/das Überlassen, der Handel und die Einfuhr in Deutschland verboten ist.
  • Werden Sie nicht unfreiwillig zum Schmuggler – seien Sie misstrauisch, wenn man Sie im Ausland bittet, Briefe, Päckchen oder sonstige Sendungen aus Gefälligkeit oder gegen Bezahlung nach Deutschland mitzunehmen.
  • Nehmen Sie keine Drogen. Denken Sie stets daran, dass insbesondere die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss für alle Beteiligten sehr gefährlich ist: Das Unfallrisiko wird durch den so genannten Mischkonsum von Alkohol und Drogen potenziert! Die Ausfallerscheinungen sind individuell verschieden und unberechenbar. Auf jeden Fall sind Sie absolut fahruntauglich!
  • Arzneimittel, die Sie im Ausland bzw. in Ihrem Heimatland erworben haben, dürfen Sie ohne besondere Genehmigung grundsätzlich nur für Ihren persönlichen Verbrauch und nur in der Menge einführen, die Sie während Ihrer Reisedauer benötigen. Informieren Sie sich gegebenenfalls vor Ihrer Reise nach Deutschland beim Zoll, welche Bestimmungen Sie bei der Einreise im Hinblick auf Arzneimittel zu beachten haben.

30.07.2010
Diese Information wird Ihnen bereitgestellt von der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (http://www.polizei-beratung.de)