Sie machen sich strafbar, wenn Sie illegale Drogen wie Heroin, Opium,
Kokain, Haschisch, Marihuana, LSD, Amphetamine, Ecstasy oder andere
biogene Drogen wie halluzinogene Pilze (Magic Mushrooms) nach Deutschland
einführen, erwerben, besitzen, abgeben/überlassen oder damit handeln.
Darüber hinaus ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss
verboten. Fahrten unter Drogeneinfluss werden über das
Straßenverkehrsrecht sowie das Strafgesetzbuch geahndet. Zur Folge haben
diese Fahrten Geldbußen bzw. Geldstrafen, Punkte in der
Verkehrssünderkartei, Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis.
Tipps Ihrer Polizei:
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Beachten Sie immer, dass jeglicher Erwerb oder Besitz von illegalen
Drogen sowie die Abgabe/das Überlassen, der Handel und die Einfuhr in
Deutschland verboten ist.
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Werden Sie nicht unfreiwillig zum Schmuggler – seien Sie misstrauisch,
wenn man Sie im Ausland bittet, Briefe, Päckchen oder sonstige Sendungen
aus Gefälligkeit oder gegen Bezahlung nach Deutschland mitzunehmen.
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Nehmen Sie keine Drogen. Denken Sie stets daran, dass insbesondere die
Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss für alle Beteiligten
sehr gefährlich ist: Das Unfallrisiko wird durch den so genannten
Mischkonsum von Alkohol und Drogen potenziert! Die Ausfallerscheinungen
sind individuell verschieden und unberechenbar. Auf jeden Fall sind Sie
absolut fahruntauglich!
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Arzneimittel, die Sie im Ausland bzw. in Ihrem Heimatland erworben
haben, dürfen Sie ohne besondere Genehmigung grundsätzlich nur für Ihren
persönlichen Verbrauch und nur in der Menge einführen, die Sie während
Ihrer Reisedauer benötigen. Informieren Sie sich gegebenenfalls vor
Ihrer Reise nach Deutschland beim Zoll, welche Bestimmungen Sie bei der
Einreise im Hinblick auf Arzneimittel zu beachten haben.