In Deutschland ist die Abgabe von Alkohol an bestimmte Altersgrenzen
gebunden: Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten (z. B.
Schnaps oder Likör), dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben. Andere alkoholische Getränke, wie z. B. Bier
und Wein, dürfen nur von Personen erworben werden, die 16 Jahre und älter
sind.
Im Straßenverkehr sollte stets der Grundsatz „Don´t drink and drive!“
beachtet werden: Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr passen
überhaupt nicht zusammen. Wenn Sie mit 0,5 Promille am Straßenverkehr
teilnehmen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit – die Folgen sind eine
Geldbuße, Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Fahrverbot. Ab 1,1
Promille sind Sie absolut fahruntüchtig! Wenn Sie dann dennoch am
Straßenverkehr teilnehmen, begehen Sie eine Straftat, die eine Geldstrafe
und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Beachten Sie auch, dass
bereits ab 0,3 Promille Ihr Führerschein in Gefahr ist. Bei diesem Wert
gilt: Verhalten Sie sich auffällig (so genannte Ausfallerscheinungen) oder
kommt es zu einem Unfall, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Grundsätzlich gilt, dass der Konsum von Alkohol zur Enthemmung führen und
dann nicht selten auch in Aggressivität umschlagen kann. Durch Alkohol
kann also die Gewaltbereitschaft steigen.
Tipps Ihrer Polizei:
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Trennen Sie grundsätzlich Trinken und Fahren!
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Vermeiden Sie ein „Herantrinken“ an die gesetzlich festgelegten
Promillegrenzen. Beachten Sie immer den versteckten Alkohol in
Modegetränken (Alcopops). Diese sind meist sehr süß und enthalten einen
hohen Anteil so genannten „harten“ Alkohols (bis zu zwei Schnaps-Gläser
pro Flasche)
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Fahren Sie am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den
Veranstaltungen. Dann können Sie ungezwungen feiern und müssen sich
nicht um die Rückfahrt sorgen.
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Nehmen Sie keinen Alkohol mit ins Stadion. Dies ist verboten.
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Beachten Sie, dass stark alkoholisierte Fans unter Umständen ein
Stadionverbot riskieren.