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THEMA: Alkohol

Systemmeldungen:

In Deutschland ist die Abgabe von Alkohol an bestimmte Altersgrenzen gebunden: Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten (z. B. Schnaps oder Likör), dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Andere alkoholische Getränke, wie z. B. Bier und Wein, dürfen nur von Personen erworben werden, die 16 Jahre und älter sind.

Im Straßenverkehr sollte stets der Grundsatz „Don´t drink and drive!“ beachtet werden: Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr passen überhaupt nicht zusammen. Wenn Sie mit 0,5 Promille am Straßenverkehr teilnehmen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit – die Folgen sind eine Geldbuße, Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig! Wenn Sie dann dennoch am Straßenverkehr teilnehmen, begehen Sie eine Straftat, die eine Geldstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Beachten Sie auch, dass bereits ab 0,3 Promille Ihr Führerschein in Gefahr ist. Bei diesem Wert gilt: Verhalten Sie sich auffällig (so genannte Ausfallerscheinungen) oder kommt es zu einem Unfall, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Grundsätzlich gilt, dass der Konsum von Alkohol zur Enthemmung führen und dann nicht selten auch in Aggressivität umschlagen kann. Durch Alkohol kann also die Gewaltbereitschaft steigen.

Tipps Ihrer Polizei:

  • Trennen Sie grundsätzlich Trinken und Fahren!
  • Vermeiden Sie ein „Herantrinken“ an die gesetzlich festgelegten Promillegrenzen. Beachten Sie immer den versteckten Alkohol in Modegetränken (Alcopops). Diese sind meist sehr süß und enthalten einen hohen Anteil so genannten „harten“ Alkohols (bis zu zwei Schnaps-Gläser pro Flasche)
  • Fahren Sie am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Veranstaltungen. Dann können Sie ungezwungen feiern und müssen sich nicht um die Rückfahrt sorgen.
  • Nehmen Sie keinen Alkohol mit ins Stadion. Dies ist verboten.
  • Beachten Sie, dass stark alkoholisierte Fans unter Umständen ein Stadionverbot riskieren.

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