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Verhalten nach Kfz-Diebstahl oder -Aufbruch

Selbst ein Höchstmaß an Sicherheit kann keine hundertprozentige Gewähr geben, dass Ihr Fahrzeug gestohlen, aufgebrochen oder durch Straftäter mutwillig beschädigt wird.

Im Fall des Falles ist von Ihnen ein ebenso schnelles wie überlegtes Handeln gefragt, um den Schaden in Grenzen zu halten und den oder die Täter möglichst rasch zu fassen.

Tipps Ihrer Polizei:

  • Wenn Ihr Fahrzeug entwendet oder aufgebrochen wurde, wenden Sie sich sofort an die nächste Polizeidienststelle.
  • Nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen am Fahrzeug vor.

09.09.2010
Diese Information wird Ihnen bereitgestellt von der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (http://www.polizei-beratung.de)