Selbst ein Höchstmaß an Sicherheit kann keine hundertprozentige Gewähr
geben, dass Ihr Fahrzeug gestohlen, aufgebrochen oder durch Straftäter
mutwillig beschädigt wird.
Im Fall des Falles ist von Ihnen ein ebenso schnelles wie überlegtes
Handeln gefragt, um den Schaden in Grenzen zu halten und den oder die
Täter möglichst rasch zu fassen.
Tipps Ihrer Polizei:
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Wenn Ihr Fahrzeug entwendet oder aufgebrochen wurde, wenden Sie sich
sofort an die nächste Polizeidienststelle.
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Nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen am Fahrzeug vor.