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Sicherung des Kraftfahrzeugs

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder durch eine Straftat beschädigt wird, ersetzt die Versicherung in aller Regel zwar die entstandenen Schäden – für den Ärger, der für Sie mit diesem Delikt verbunden ist, kommt die Versicherung aber nicht auf.

Besonders schmerzlich sind die Fälle, bei denen die Versicherung die Zahlung verweigert, weil z. B. das Fahrzeug nicht verschlossen war.

Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug immer wirksam vor Diebstahl oder Beschädigungen schützen.

Tipps Ihrer Polizei:

  • Ziehen Sie den Zündschlüssel auch bei kurzer Abwesenheit (z. B. beim Tanken oder beim Zeitungskauf) immer ab. Nur so ist im Regelfall auch die Wegfahrsperre aktiviert.
  • Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten.
  • Lassen Sie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Hinweise zur Wohnungsanschrift und Hausschlüssel nie im Fahrzeug liegen. Zum Autodiebstahl könnte sonst noch ein Wohnungseinbruch hinzukommen.
  • Bewahren Sie keine Wertsachen im Kofferraum auf. Nehmen Sie bei Übernachtungen sämtliches Gepäck aus dem Kofferraum.
  • (Ver)schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach und Tankdeckel/-klappe immer sorgfältig – auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug entfernen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen wie z. B. Bargeld, Kameras, Handys oder mobile Navigationsgeräte im Auto liegen. Erfahrene Diebe kennen jedes Versteck.
  • Bewahren Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug auf. Auch diese „Verstecke“ sind Dieben bekannt. Wenn eine Diebstahlwarnanlage vorhanden ist, schalten Sie diese auch ein.
  • Halten Sie auch während der Fahrt Ihren Kofferraum verschlossen, um Blitzdiebstähle – z. B. während des Haltens an einer Kreuzung – zu verhindern.
  • Lassen Sie keine Fahrzeugschlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw. Manteltaschen, wenn Sie diese z. B. an Garderoben ablegen.
  • Suchen Sie zum Abstellen Ihres Fahrzeugs belebte, gut beleuchtete und ausgewiesene Parkplätze auf. Nutzen Sie bewachte Parkplätze/Parkhäuser.
  • Achten Sie bei Dachgepäckträgern nicht nur auf die Befestigung am Fahrzeug, sondern auch auf die Diebstahlsicherung.

07.09.2010
Diese Information wird Ihnen bereitgestellt von der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (http://www.polizei-beratung.de)