Täter verwenden gestohlene Bank- (ec)- und Kreditkarten – häufig mehrfach
– mit dem Ziel, an Waren zu gelangen, die sich leicht absetzen lassen.
Dabei nutzen sie diese Karten vorzugsweise an Kassen, die mit dem
Lastschriftverfahren arbeiten.
Gelegentlich werden „geklaute“ Kreditkarten verfälscht, also nach
thermischer Verformung mit unverdächtigen Kartendaten neu geprägt. Die
Täter legen diese Karten an Kassen vor, an denen nur ein Belegdruck
erfolgt und bei Umsätzen unter der Genehmigungsgrenze nicht beim
Kartenunternehmen nachgefragt wird.
Tipps Ihrer Polizei:
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Achten Sie bei der Akzeptanz der ec-Karte auf Ihre Sicherheit – nur bei
Stammkunden genügen Karte und Unterschrift! Empfehlenswert ist es,
gemischte Verfahren zu verwenden, mit denen Sie in der Lage sind,
zumindest ab einer bestimmten Einkaufshöhe auf das sichere, aber auch
teuere ec-Verfahren mit Eingabe der PIN, umzusteigen.
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Nutzen Sie bei der Annahme von Kreditkarten nach Möglichkeit nur Kassen
mit Direktverbindung.
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Lassen Sie sich bei Kartenzahlung im Zweifelsfall zusätzliche
Ausweisdokumente vorlegen und notieren Sie die Ausweisdaten.
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Halten Sie bei Verdacht Rücksprache mit dem Geldinstitut bzw. dem
Kreditkartenunternehmen und lehnen Sie bei offensichtlichen
Unstimmigkeiten eine Kartenzahlung sicherheitshalber ab.
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Rufen Sie bei offenkundigem Betrugsversuch über 110 sofort die Polizei.