|= Inhalt =|

THEMA: Zahlungs- und Kreditkarten

Systemmeldungen:

Täter verwenden gestohlene Bank- (ec)- und Kreditkarten – häufig mehrfach – mit dem Ziel, an Waren zu gelangen, die sich leicht absetzen lassen.

Dabei nutzen sie diese Karten vorzugsweise an Kassen, die mit dem Lastschriftverfahren arbeiten.

Gelegentlich werden „geklaute“ Kreditkarten verfälscht, also nach thermischer Verformung mit unverdächtigen Kartendaten neu geprägt. Die Täter legen diese Karten an Kassen vor, an denen nur ein Belegdruck erfolgt und bei Umsätzen unter der Genehmigungsgrenze nicht beim Kartenunternehmen nachgefragt wird.

Tipps Ihrer Polizei:

  • Achten Sie bei der Akzeptanz der ec-Karte auf Ihre Sicherheit – nur bei Stammkunden genügen Karte und Unterschrift! Empfehlenswert ist es, gemischte Verfahren zu verwenden, mit denen Sie in der Lage sind, zumindest ab einer bestimmten Einkaufshöhe auf das sichere, aber auch teuere ec-Verfahren mit Eingabe der PIN, umzusteigen.
  • Nutzen Sie bei der Annahme von Kreditkarten nach Möglichkeit nur Kassen mit Direktverbindung.
  • Lassen Sie sich bei Kartenzahlung im Zweifelsfall zusätzliche Ausweisdokumente vorlegen und notieren Sie die Ausweisdaten.
  • Halten Sie bei Verdacht Rücksprache mit dem Geldinstitut bzw. dem Kreditkartenunternehmen und lehnen Sie bei offensichtlichen Unstimmigkeiten eine Kartenzahlung sicherheitshalber ab.
  • Rufen Sie bei offenkundigem Betrugsversuch über 110 sofort die Polizei.

|= wissenswerte Zusatzinformationen =|

Merkblatt zum Thema

Vorsicht Karten-Tricks!

Faltblatt - Vorsicht Karten-Tricks!

Informationen für Gewerbetreibende

 Merkblatt - Informationen für Gewerbetreibende