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THEMA: Ladendiebstahl

Grundsätzlich lässt sich zwischen – meist einzeln handelnden – Gelegenheitstätern und gewerbsmäßigen Tätern unterscheiden.

Erstere „bedienen sich“ an den ausgelegten Waren immer dann, wenn das Personal gerade abwesend oder anderweitig beschäftigt ist.

„Professionelle“ Ladendiebe dagegen treten eher in Gruppen auf. Sie setzen auf gezielte Ablenkung, verwenden auch präparierte Behältnisse oder gehen ganz offen vor.

Bevorzugtes Diebesgut sind Waren des gehobenen Bedarfs und Souvenirs.

Tipps Ihrer Polizei:

  • Ladendiebe fürchten vor allem die Ergreifung auf frischer Tat. Darum setzt eine sinnvolle Vorbeugung von Ihrer Seite auf Abschreckung durch das erkennbare Risiko, beim Diebstahl ertappt zu werden.
  • Bieten Sie die schriftliche Bekanntmachung darüber, wie Sie mit Ladendieben verfahren, möglichst mehrsprachig an.
  • Vermeiden Sie in Verkaufsräumen mit Videoüberwachung oder Spiegeln uneinsehbare Ecken und Winkel.
  • Bieten Sie diebstahlsgefährdete Artikel nur an der Kasse oder mit Bedienung an und stellen Sie in Selbstbedienungs-Bereichen lediglich leere Verpackungen aus.
  • Sie dürfen Ladendiebe auf frischer Tat vorläufig festnehmen, müssen sie aber unverzüglich der Polizei übergeben.
  • Denken Sie daran, dass der Schutz der Gesundheit und des Lebens Vorrang vor dem Verlust materieller Werte hat. Gefährden Sie bei einem Einschreiten nicht sich selbst oder Dritte.

07.09.2010
Diese Information wird Ihnen bereitgestellt von der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (http://www.polizei-beratung.de)