Grundsätzlich lässt sich zwischen – meist einzeln handelnden –
Gelegenheitstätern und gewerbsmäßigen Tätern unterscheiden.
Erstere „bedienen sich“ an den ausgelegten Waren immer dann, wenn das
Personal gerade abwesend oder anderweitig beschäftigt ist.
„Professionelle“ Ladendiebe dagegen treten eher in Gruppen auf. Sie
setzen auf gezielte Ablenkung, verwenden auch präparierte Behältnisse oder
gehen ganz offen vor.
Bevorzugtes Diebesgut sind Waren des gehobenen Bedarfs und Souvenirs.
Tipps Ihrer Polizei:
Ladendiebe fürchten vor allem die Ergreifung auf frischer Tat. Darum
setzt eine sinnvolle Vorbeugung von Ihrer Seite auf Abschreckung durch
das erkennbare Risiko, beim Diebstahl ertappt zu werden.
Bieten Sie die schriftliche Bekanntmachung darüber, wie Sie mit
Ladendieben verfahren, möglichst mehrsprachig an.
Vermeiden Sie in Verkaufsräumen mit Videoüberwachung oder Spiegeln
uneinsehbare Ecken und Winkel.
Bieten Sie diebstahlsgefährdete Artikel nur an der Kasse oder mit
Bedienung an und stellen Sie in Selbstbedienungs-Bereichen lediglich
leere Verpackungen aus.
Sie dürfen Ladendiebe auf frischer Tat vorläufig festnehmen, müssen sie
aber unverzüglich der Polizei übergeben.
Denken Sie daran, dass der Schutz der Gesundheit und des Lebens Vorrang
vor dem Verlust materieller Werte hat. Gefährden Sie bei einem
Einschreiten nicht sich selbst oder Dritte.