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THEMA: Zahlungs- und Kreditkarten

Immer mehr Menschen nutzen weltweit die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen.

Die starke Verbreitung und die hohe Akzeptanz des „Plastikgeldes" üben aber auch auf potentielle Straftäter eine große Anziehungskraft aus: Mit entsprechendem Know-how und modernster Technik sind diese Straftäter in der Lage, Magnetstreifen von Karten zu kopieren. Bewahren Sie deshalb neben der eigentlichen Karte auch Ihre Kreditkartenbelege sorgfältig auf. Nur so können Sie jederzeit Rechnungen oder Abbuchungen von Ihrem Konto genau nachvollziehen.

Tipps Ihrer Polizei:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene Kreditkarte zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, unter Umständen auch das Kohlepapier, sofort ungültig gemacht werden.
  • Geben Sie Ihre PIN niemals an Dritte weiter! Weder Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen noch Amtspersonen (z. B. Polizeibeamte) werden legal nach Ihrer PIN (oder auch nach Kreditkartendaten, eMail-Kennungen, TAN o. ä.) fragen.
  • Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie dann den PIN-Brief.
  • Notieren Sie niemals die PIN! Vermerken Sie diese nie z. B. im Adressbuch als Telefonnummer getarnt.
  • Achten Sie darauf, dass bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im Handel niemand den Vorgang beobachten kann. Bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben.
  • Verdecken Sie Ihre PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Ihre Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten.
  • Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern. Täter versuchen alles, um an Ihre PIN zu kommen.
  • Achten Sie vor der Abhebung auch auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten. Von Tätern wurden hier sogar schon kleine Kameras installiert.
  • Melden Sie auffällige Veränderungen an Geldautomaten (z. B. am Karteneinzugsschacht) sofort der Polizei.

Denken Sie daran:

Lassen Sie bei Verlust Ihrer Zahlungs- und Kreditkarten umgehend Ihre Karte durch die Polizei, Ihr Kreditinstitut, den zentralen Sperrannahmedienst oder Ihre Kreditkartenorganisation sperren.

Dies gilt auch für den Fall, dass die Karte aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wurde. Die EC-Karte ist nach der Verlustmeldung bis zum Verfallsdatum der Karte gesperrt. Melden Sie im Fall eines Missbrauchs die entsprechenden Buchungen sofort beim Karten ausgebenden Institut. Erstatten Sie zudem sofort Anzeige bei der Polizei, wenn Ihnen die missbräuchliche Benutzung Ihrer entwendeten Scheck- oder Kreditkarte bekannt wird. Dabei gilt: Je schneller, desto besser!

Die Telefonnummern der Zentralen Sperrannahmedienste lauten:

EC-Karten: 01805 021 021
American Express: 069 979 777 77 oder 069 979 710 00
Eurocard/Mastercard: 0800 819 1040
Diners Club: 01805 911 507
VISA: 0800 8149100
Barclays: 040 890 998 77
Zentrale Notrufnummer: 116116

09.09.2010
Diese Information wird Ihnen bereitgestellt von der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (http://www.polizei-beratung.de)